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Sachkundenachweis

obligatorische Kurse von Bund und Kanton - 
vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vorgeschrieben
SCHWEIZWEIT

Sachkundenachweis THEORIE

Der Sachkundenachweis ist für Neu-Hundehalter obligatorisch. Das heisst für alle, die noch nie einen Hund auf ihren Namen registrieren liessen.

Sachkundenachweis PRAXIS

Der Praxiskurs ist bei jedem Hund, der neu in unsere Familie kommt zu absolvieren. Und zwar von dem Menschen, der auch als Halter bei             AMICUS registriert ist.

KANTONAL

Beachten Sie auch die Regelungen der Kantone rsp. Ihres Wohnkantons. Die vorgeschriebenen Kurse der Kantone müssen zusätzlich zu den vom Bund vorgeschriebenen Sachkundekurse absolviert werden.

Unsere Ausführungen können Sie überprüfen unter www.blv.admin.ch.

Die Homepage des Bundesamt für Veterinärwesen, sowie unter der Homepage des kantonalen Veterinäramtes:

http://www.veterinaeramt.tg.ch

    HUNDEHALTUNG   
          „Ausbildungsanforderung für Hundehalter“ 

http://www.veterinaeramt.sg